Das geht auch einfacher – und zwar mit der digitalen Signatur. Doch ist die digitale Signatur genauso gut und vor allem genauso sicher wie die Unterschrift auf Papier? Und wie ist es um die Rechtsgültigkeit bestellt?
Was ist eine elektronische Signatur und wie funktioniert sie?
Eine elektronische Signatur ist wie ein elektronischer Fingerabdruck. Die Signatur verbindet in Form einer kodierten Nachricht einen Unterzeichner sicher mit einem Dokument im Rahmen einer gesicherten Transaktion. Das Standardformat Public Key Infrastructure (PKI) wird von den digitalen Signaturen genutzt, um ein Höchstmaß an universeller Akzeptanz und Sicherheit zu gewährleisten. Beim PKI handelt es sich um eine spezielle Technologie für elektronische Unterschriften. Diese elektronischen Unterschriften können auch elektronische Signaturen, eSignaturen oder E-Signaturen genannt werden.
Bei der digitalen oder elektronischen Signatur wird ein elektronisches Dokument mit Daten verknüpft, damit es je nach technischem Verfahren und Signatur fälschungssicher ist. Dabei läuft das Wesentliche im Hintergrund ab. Daten wie E-Mail, Name, IP-Adresse werden automatisch erfasst und zur Identifizierung des Unterzeichnenden herangezogen. Durch diese Daten lässt sich nachvollziehen, wann und wo die digitale Unterschrift erfolgt ist.
Mittlerweile lässt sich nahezu jede analoge Unterschrift durch eine digitale ersetzen.
Ist die digitale Signatur rechtsgültig?
Viele Unternehmen nutzen die digitale Signatur bereits als unverzichtbares Geschäftsinstrument. Wissen Sie, ob Ihre digitale Signatur vor Gericht standhalten würde?
Die elektronische Signatur ist wesentlich schneller und einfacher als die Unterschrift mit Papier und Tinte. Und auch im Bereich des Beweiswertes kann sie mithalten. Wie bereits erklärt, wird nicht nur eine Verschlüsselung verwendet, sondern zusätzlich sogenannte digitale Prüfpfade. In diesen Pfaden sind alle relevanten Informationen rund um den Signaturprozess enthalten. Jedoch ist nicht jede Signatur gleich sicher. Es existieren drei Arten von Signaturen und alle haben einen anderen Sicherheitsstandard. Wenn Sie die geeignete elektronische Signatur für Ihr Dokument wählen, kann die Authentizität der Signatur eindeutig bewiesen werden.
Es gibt jedoch eine Handvoll Verträge, die eine handschriftliche Unterschrift auf dem Papier benötigen – so der Gesetzgeber. Dazu zählen unter anderem Kündigungen sowie notariell zu beurkundende Verträge. Ihre – im Arbeitsalltag benötigten – Verträge lassen sich jedoch ohne Probleme mit einer digitalen Signatur unterschreiben.
Die drei Arten der elektronischen Signatur
Was Sie wissen sollten: Signatur ist nicht gleich Signatur. Sowohl in der Praxis als auch vonseiten des Gesetzgebers gibt es drei verschiedene Abstufungen der Signaturen. Die Unterschiede dieser elektronischen Signaturen können große rechtliche Unterschiede haben, deshalb sollte jeder Nutzer sie kennen.
Der Rechtsbegriff der elektronischen Signatur ist durch die eIDAS-Verordnung geprägt. Diese Verordnung enthält Regelungen, die verbindlich sind und europaweit in den Bereichen "Elektronische Identifizierung" und "Elektronische Vertrauensdienste" gelten. Es werden einheitliche Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste mit der Verordnung werden geschaffen. In allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie im Europäischen Wirtschaftsraum ist die Verordnung als EU-Verordnung unmittelbar geltendes Recht.